Sonntag, 17. März 2013

Frauenwahlrecht in Deutschland

Bis zum Jahr 1918 waren Frauen von der Wahl ausgeschlossen. Bis dahin durften nur "wohlhabende" Männer ab 25 Jahren wählen.

Mit Gründung und Ausrufung der Weimarer Republik (9. November 1918) wurde vom Rat der Volksbeauftragten am 30. November 1918 das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für Frauen und Männer - ab 20 Jahren - verfügt.

In Artikel 109 der Weimarer Verfassung (2. Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen, 1. Abschnitt: Die Einzelperson) heisst es:

"... Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten."

Am 19. Januar 1919 durften dann die Frauen zum ersten Mal zur Wahl. 

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde das Frauenwahlrecht schrittweise wieder aufgehoben. Frauen durften keine politischen Ämter wahrnehmen, die Rolle als Hausfrau und Mutter hatte Priorität. Erst mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wurde das Wahlrecht wieder "gleichberechtigt". Zur Entstehung des Gleichheitsgrundsatzes habe ich bereits Infos gepostet, die HIER hinterlegt sind.


Quellenverweis:
Bundeszentrale für politische Bildung (Weimarer Republik)
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Geburtsstunde Frauenwahlrecht) 
Bundeszentrale für politische Bildung (Entwicklung Frauenwahlrecht) 

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